Bei Sterbefällen stellen sich unsere Leistungen wie folgt dar:
Bei Fehlgeborenen und Todgeburt (Lt. Bestattungsgesetz nach Vorlage der Rechnung vom Bestattungsunternehmen)
|
300 Euro |
Bei Todesfällen bis zu 14 Jahren |
700 Euro |
Bei Todesfällen ab 14 Jahren |
1.700 Euro |
Tarife für Neuaufnahmen von Ledigen:
Tarif |
Alter |
Mitgliedsbeitrag |
Aufnahmegebühr |
I |
18-24 Jahre |
35,00 Euro |
keine
|
II |
25-29 Jahre |
40,00 Euro |
keine
|
III |
30-39 Jahre |
45,00 Euro |
1 Jahresbeitrag
|
IV |
40-49 Jahre |
55,00 Euro |
1 Jahresbeitrag
|
Tarife für Neuaufnahmen von Familien:
Tarif |
Alter |
Mitgliedsbeitrag |
Aufnahmegebühr |
V |
18-30 Jahre |
45,00 Euro |
keine |
VI |
31-39 Jahre |
55,00 Euro |
1 Jahresbeitrag |
VII |
40-49 Jahre |
75,00 Euro |
1 Jahresbeitrag |
Ein einmal ermittelter Tarif bleibt während der ganzen Mitgliedschaft bestehen, außer dass das Mitglied heiratet und ein Ehepartner bzw. eine Familie mit aufgenommen wird. Dann wird der jeweilige Familientarif gestaffelt nach Aufnahmejahr des Ledigen fällig. Ehepartner und Kinder sind ab diesem Zeitpunkt leistungsberechtigt.
Ab dem 50. Lebensjahr werden keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen.
Wir nehmen auch Personen außerhalb des Gebietes Nordhorn Stadtsiedlung und außerhalb Nordhorns auf!
|