Im Sterbefall wird überwiegend mit den Bestattern abgerechnet. Diese reichen dann eine Sterbeurkunde und Vollmacht zur Abrechnung ein.
Falls dieses nicht der Fall ist, muss von den Angehörigen des/der Verstorbenen eine Sterbeurkunde, Mitgliedsausweis (falls vorhanden) und Kopie der Rechnung des Beerdigungsinstitutes eingereicht werden. Diese wird dann von unserer Kassiererin abgerechnet und an das angegebene Konto überwiesen.
Fragen dazu werden von unserer Kassiererin gerne beantwortet.
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